Einigung über Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler erzielt
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Grundschulkinder sollen ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Bund und Länder haben sich am Montag im Vermittlungsausschuss auf Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz geeinigt und damit den Streit um die Finanzierung beigelegt. Der Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze gewährt werden.

Kompromiss zur Finanzierung gefunden

Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss in seiner Plenarsitzung am 25.06.2021 angerufen. Die Länder hatten in ihrem Anrufungsbeschluss eine Reihe von Änderungen an dem vom Bundestag am 11.06.2021 verabschiedeten Gesetz gefordert, die die Finanzierung des einzuführenden Anspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder betreffen. Die jetzt getroffene Einigung sieht vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70% am Finanzierungsanteil der Investitionskosten und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zu 50%. Neu vorgesehen sind außerdem Evaluationen der Investitionskosten und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030, nach denen Mehr- und Minderbelastungen der Länder angemessen ausgeglichen werden sollen.

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht. Der Einigungsvorschlag geht nun in den Bundestag. Dieser soll noch am Dienstag darüber entscheiden. Bestätigt er den Kompromiss, könnte der Bundesrat das geänderte Gesetz am Freitag abschließend beraten.

Redaktion beck-aktuell, 7. September 2021.