Einigung auf schärfere Regeln für Nebeneinkünfte von Abgeordneten

Nach der Maskenaffäre von Unionsabgeordneten haben sich CDU/CSU und SPD im Bundestag auf schärfere Regeln für Abgeordnete geeinigt. Dies berichteten die Nachrichtenportale tagesschau.de und "ThePioneer" am 26.03.2021. Demnach sollen auch kleinere Einkünfte aus Nebentätigkeiten und geringere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften als bisher veröffentlicht werden müssen.

Einkünfte schon ab 1.000 Euro monatlich anzeigepflichtig

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, bestätigte die Einigung in der Sitzung des Parlaments. "Gut, dass das jetzt gelingt", sagte er. "Wir werden in der nächsten Sitzungswoche einen Gesetzentwurf vorlegen." Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen sollen nach seinen Angaben künftig anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro übersteigen oder im Jahr die Grenze von 3.000 Euro. Manche Abgeordnete hätten in Aasgeiermanier in der Krise Geschäfte gemacht, kritisierte Schneider. Es sei für die Bürger nur angemessen zu wissen, dass niemand sonst Einfluss auf die Abgeordneten nehme. Zur Frage von Unternehmensbeteiligungen sagte Schneider: "Sind sie einer AG, einer GmbH oder wo auch immer beteiligt, müssen sie es offenlegen."

Redaktion beck-aktuell, 29. März 2021 (dpa).