"Einigkeit und Recht und Freiheit" - 100 Jahre deutsche Nationalhymne

Mal ertönt sie zur Begrüßung des Bundespräsidenten im Ausland, mal bei Spielen der Fußball-Nationalmannschaft. Mal wird sie eher getragen gespielt, mal mit etwas mehr Pepp. Mal wird sie mitgesungen, mal regen sich die Lippen nicht. Die deutsche Nationalhymne ist zu vielen Anlässen zu hören, sie klingt nicht immer gleich, und mit der Textsicherheit der Beteiligten ist es manchmal so eine Sache. An diesem Donnerstag wird sie genau 100 Jahre alt.

Von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben gedichtet

Das heißt: Eigentlich ist sie noch ein paar Jahrzehnte älter. Denn schon am 26.08.1841 dichtete August Heinrich Hoffmann von Fallersleben auf der damals britischen Insel Helgoland das Lied der Deutschen. Ein Deutschland gab es damals nicht, sondern lediglich 39 Einzelstaaten. Deren Regenten wollten von "Einigkeit und Recht und Freiheit", wie sie der Freigeist Hoffmann von Fallersleben beschwor, zumeist nichts wissen. Zum Gesangsstück wurden seine Zeilen durch das Kaiserquartett von Joseph Haydn, das er sich dafür aussuchte. Nationalhymne war das Lied der Deutschen damit aber noch lange nicht. Zwar endete der deutsch-französische Krieg 1870/71 mit der Bildung des Deutschen Kaiserreichs. Doch das bundesstaatliche Gebilde kannte keine einheitliche Hymne. Vor allem in Preußen wurde die Kaiserhymne "Heil dir im Siegerkranz" (Refrain: "Heil, Kaiser, Dir") angestimmt.

Friedrich Ebert bestimmt Nationalhymne

Deren Zeit lief mit dem Ende der Monarchie ab. In der Weimarer Verfassung vom 11.08.1919 fehlte jedoch eine Regelung für eine Nationalhymne. Drei Jahre später holte Reichspräsident Friedrich Ebert das Versäumte nach. In einem Aufruf zum Verfassungstag 1922 erinnerte er an Hoffmann von Fallersleben: "Wie einst der Dichter, so lieben wir heute 'Deutschland über alles'. In Erfüllung seiner Sehnsucht soll unter den schwarz-rot-goldenen Fahnen der Sang von Einigkeit und Recht und Freiheit der festliche Ausdruck unserer vaterländischen Gefühle sein." Das Wort "Nationalhymne" fehlte in diesem Aufruf zwar, doch sechs Tage später ordnete Ebert als Oberbefehlshaber der Streitkräfte an: "Entsprechend meiner Kundgebung vom 11.08.1922 bestimme ich: Die Reichswehr hat das 'Deutschland-Lied' als Nationalhymne zu führen."

Fast das Aus nach Nazi-Regime

Nationalhymne blieb das Lied auch in der NS-Diktatur. Hoffmann von Fallersleben hatte sein Gedicht als Appell für die innere Einheit Deutschlands verstanden. Die Nationalsozialisten missbrauchten die Hymne aber propagandistisch für ihren Großmachtanspruch nach außen. Gesungen wurde fast nur die erste Strophe ("Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt") und dies zusammen mit dem Horst-Wessel-Lied ("Die Fahne hoch, die Reihen fest geschlossen"), einem SA-Kampflied. Ebert hatte noch betont, die Hymne solle "nicht dienen als Ausdruck nationalistischer Überhebung" – doch genau in diesem Sinne verwendeten die Nazis sie nun. Es war folgerichtig, dass die Alliierten nach Kriegsende die diskreditierte Hymne zunächst verboten. Auch im neuen, demokratischen Deutschland konnten sich viele Menschen – allen voran Bundespräsident Theodor Heuss – nicht vorstellen, sie beizubehalten.

Heuss scheitert mit alternativer Hymne

Ganz anders der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU). Ihm kam zweierlei zugute: Zum einen enthielt wie zuvor die Weimarer Verfassung auch das Grundgesetz von 1949 keinerlei Festlegung in der Hymnenfrage. Zum anderen scheiterte Heuss mit einem von ihm selbst in Auftrag gegebenen alternativen Stück kläglich. Er ließ die "Hymne an Deutschland" erstmals nach seiner Neujahrsansprache am Silvestertag 1950 spielen. Statt Zuspruch erntete er aber Spott. Das Stück, das von da an alle Radiosender zum Sendeschluss ausstrahlten, wurde als "Theos kleine Nachtmusik" oder "Theos Nachtlied" verrissen. Schließlich behielt Adenauer die Oberhand. In einem Briefwechsel legten er und Heuss fest, dass das Deutschlandlied die Nationalhymne der Bundesrepublik sein solle. Zu offiziellen Anlässen sei die dritte Strophe zu singen. "Ich habe den Traditionalismus und sein Beharrungsbedürfnis unterschätzt", räumte Heuss ein.

Hymnenfrage nach Wiedervereinigung

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands nach dem Fall der Mauer 1989 stellte sich die Hymnenfrage neu. Während man in der Bundesrepublik "Einigkeit und Recht und Freiheit" gesungen hatte, war in der DDR "Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt" erklungen, mit einem Text von Johannes R. Becher und Musik von Hanns Eisler. Sollte vielleicht dies die gesamtdeutsche Nationalhymne werden? Oder ein ganz anderes Stück wie die Kinderhymne von Bertolt Brecht? Am Ende setzte sich wieder ein CDU-Kanzler durch, nun Helmut Kohl. Und wieder gab es einen Briefwechsel mit dem Bundespräsidenten, nun mit Richard von Weizsäcker. Dieser schrieb: "Die 3. Strophe des Hoffmann-Haydn'schen Liedes hat sich als Symbol bewährt." Sie werde im In- und Ausland gespielt, gesungen und geachtet. Und: "Sie bringt die Werte verbindlich zum Ausdruck, denen wir uns als Deutsche, als Europäer und als Teil der Völkergemeinschaft verpflichtet fühlen."

Redaktion beck-aktuell, Ulrich Steinkohl, 9. August 2022 (dpa).