Einheitliches Patentgericht startet Anfang Juni

Das Einheitliche Patentgericht kann Anfang Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, hat Deutschland am Freitag das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert. Das Gericht soll in einem einheitlichen Verfahren für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent zuständig sein.

Entscheidung über Patentstreitigkeiten mit unmittelbarer Wirkung

Das EPGÜ tritt nach der Ratifikation durch Deutschland am 01.06.2023 in Kraft. Das Gericht wird Patentstreitigkeiten mit unmittelbarer Wirkung zunächst für 17 Staaten entscheiden (Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien). Weitere EU-Mitgliedstaaten können sich zukünftig dem Einheitlichen Patentschutz anschließen.

Einsatz moderner Technik

Im Rahmen der Vorbereitungen haben die Mitgliedstaaten sich auf eine Zivilprozessordnung für das neue Verfahren geeinigt, in dem moderne Technik zum Einsatz kommt. Die Akten des Gerichts sollen vollelektronisch in einem Case Management System geführt werden, auch die Entscheidungen des Gerichts sollen in elektronischer Form ergehen.  

Grabinski ist Präsident des Berufungsgerichts

Erstinstanzliche Kammern werden nach Angaben des Bundesjustizministeriums in den teilnehmenden Mitgliedstaaten eingerichtet, in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg. Der Präsident des Berufungsgerichts ist der Deutsche Klaus Grabinski, die Präsidentin des Gerichts Erster Instanz Florence Butin aus Frankreich.

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2023.