Eilanträge gegen schärfere Regeln in Fleischindustrie gescheitert

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sorgen soll, konnte wie geplant zum 01.01.2021 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor mehrere Eilanträge gegen das in dem Gesetz enthaltene grundsätzliche Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit im Kerngeschäft der Fleischindustrie abgelehnt. Eine nähere Begründung werde nachgereicht, so das BVerfG.

Eilanträge gegen Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal

Die Eilanträge betrafen eine neue Regelung, die den Unternehmen der Fleischwirtschaft ab dem 01.01.2021 den Einsatz von Fremdpersonal auf der Grundlage von Werkverträgen im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung in ihrem Betrieb untersagt. Für die Führung eines Betriebes gilt vor Ort ein Kooperationsverbot. Zudem ist die Beschäftigung von Fremdpersonal in Leiharbeit ab dem 01.04.2021 nur noch bis zum 01.04.2024 unter besonderen Bedingungen zulässig und danach auf diesem Sektor ebenfalls verboten.

BVerfG verneint gravierende Nachteile durch Fremdpersonalverbot

Laut BVerfG haben die Eilanträge gestellt eine Einzelperson, die bei einem Werkvertragsunternehmen angestellt ist und im Rahmen von Werkverträgen Aufträge in diesen Bereichen der Fleischwirtschaft erbringt, mehrere Werkvertragsunternehmen und ein Unternehmen zur Arbeitsüberlassung, die vorrangig oder nur in diesem Sektor tätig sind, sowie mehrere Unternehmen der Fleischwirtschaft, die selbst bisher vorrangig Fremdpersonal in diesen Bereichen einsetzen. Sie hätten die Auffassung vertreten, dass sie gravierende und schwer oder überhaupt nicht wieder gut zu machende Nachteile erleiden würden, wenn das Fremdpersonalverbot zum 01.01.2021 in Kraft träte. Dem ist das BVerfG nicht gefolgt.

Bundesarbeitsminister begrüßt Entscheidung

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Entscheidung. "Endlich ist Schluss mit den undurchsichtigen Firmenkonstruktionen und der organisierten Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie, erklärte er. "Die Botschaft des heutigen Tages ist klar: In Deutschland ist Ausbeutung kein Geschäftsmodell. Anja Piel aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) sagte, der Gesetzgeber müsse verhindern, dass das Lohngefälle in Europa aus Profitgier ausgenutzt werde. "Dass das Gesetz zum 1. Januar kommt, ist ein gutes Signal an die Beschäftigten in der Fleischindustrie für das kommende Jahr.

Zeitarbeitsunternehmen hoffen auf Hauptsacheverfahren

Aus Sicht des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen hingegen sind die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden noch offen. "Die auch von uns aufgeworfenen komplexen juristischen Verfassungsfragen werden nun mit der gebotenen Sorgfalt im Hauptsacheverfahren zu prüfen sein", teilte Hauptgeschäftsführer Werner Stolz mit. Die Zeitarbeitsunternehmen hätten noch eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 01.04.2021. Der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie wollte sich nicht äußern, weil die Eilanträge vor allem von Zeitarbeitsfirmen gekommen seien. Vom Verband der Fleischwirtschaft gab es keine Stellungnahme.

BVerfG, Beschluss vom 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20

Redaktion beck-aktuell, 4. Januar 2021 (ergänzt durch Material der dpa).