Die spanische Kriminalpolizei hat einen ehemals hochrangigen Banker wegen der Verwicklung in "Cum-Ex"-Aktiendeals auf Mallorca festgenommen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitteilte, erfolgte die Festnahme aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Gegen den ehemaligen Geschäftsführer wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen ermittelt.
Steuerschaden in Höhe von über 51 Millionen Euro
Dem Mann wird vorgeworfen, in den Jahren 2008 bis 2010, "federführend und gemeinsam mit weiteren Mitbeschuldigten, ein Cum-Ex-Leerverkaufsmodell initiiert und mehrfach umgesetzt zu haben". Den Steuerschaden bezifferten die Ermittler auf mehr als 51 Millionen Euro. Den Namen des Instituts nannte die Generalstaatsanwaltschaft auch auf Nachfrage nicht. Nach dpa-Informationen steht die Festnahme im Zusammenhang mit einer Durchsuchung im November 2019 bei der deutschen Niederlassung der ABN Amro in Frankfurt am Main als Rechtsnachfolgerin der Fortis Bank. Der nun gefasste Beschuldigte soll den Angaben zufolge dem Haftrichter in Palma de Mallorca vorgeführt werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main betreibe die Auslieferung des Mannes nach Deutschland.
Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern aufgrund Gesetzeslücke
Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.
Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2022 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
Sartorius/Henckel, Causa Cum/Ex finita? - Die steuerstrafrechtliche Bewertung von Cum/Ex-Transaktionen nach den Grundsatzurteilen von
BGH und BFH, DStR 2022, 1022
Florstedt, Alea iacta est: Cum/Ex-Geschäfte waren rechtswidrig und strafbar, NStZ 2022, 129
Fölsing, Auslieferung wegen Cum-Ex: Kein Freifahrtschein für deutsche Strafverfolger, BB 2022, 1559
Knauer/Schomburg, "Cum/Ex-Geschäfte - kommen Strafrechtsdogmatik und Strafrechtspraxis an ihre Grenzen?", NStZ 2019, 305