Bertrams: BVerfG zieht Bereich der Meinungsfreiheit sehr weit
Bertrams wandte sich aber dennoch gegen Überlegungen, rechtsextremen Hetzern und anderen Demokratiefeinden unter Berufung auf Art. 18 GG bestimmte Grundrechte zu entziehen. Einen solchen Schritt hatte der frühere CDU-Generalsekretär Peter Tauber ins Gespräch gebracht. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte daraufhin erklärt, er wolle die Möglichkeiten dazu ernsthaft prüfen. Auch wenn Äußerungen "widerwärtig und nur schwer erträglich" seien, stelle das Bundesverfassungsgericht sie als "politisch missliebig" unter den Schutz der in Art. 5 GG gewährleisteten Meinungsfreiheit. Solange diese Aussagen die Grenze zur Strafbarkeit - etwa zur Volksverhetzung - nicht überschritten, sei es ausgeschlossen, verfassungsrechtlich legitimierte Meinungsäußerungen allein schon wegen ihrer Anstößigkeit der Ebene einer aggressiv kämpferischen Haltung zuzuordnen und darin eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sehen, so Bertrams weiter.
Bertrams bleibt Lösung schuldig
Fraglich bleibe, wie geistigen Brandstiftern beizukommen ist. Eine Anwendung von Artikel 18 wäre laut Bertrams Ansicht "nicht zielführend", sondern würde nur dazu führen, dass die Betroffenen den Einwand erheben, man wolle sie mundtot machen.