Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ist tot. Er starb am 24.02.2019 im Alter von 88 Jahren, wie sein Sohn im Namen der Familie mitteilte. Böckenförde gehörte von 1983 bis 1996 dem Zweiten Senat des Gerichts an. Dort war er vor allem für das Asyl- sowie für das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht zuständig.
Elf Mal Sondervotum abgegeben
Das BVerfG erinnerte in einer Mitteilung beispielhaft an die Entscheidungen zum Länderfinanzausgleich und zu "Nachfluchttatbeständen", die Böckenförde vorbereitet hatte. Elf Mal habe er mit einem Sondervotum eine abweichende Meinung abgegeben.
Mit Hannah-Arendt-Preis ausgezeichnet
Nach seiner Habilitation hatte der Rechtswissenschaftler an den Universitäten Heidelberg, Bielefeld und Freiburg gelehrt. Er wurde unter anderem mit dem Hannah-Arendt-Preis für politisches Denken ausgezeichnet. Zuletzt lebte Böckenförde in Au bei Freiburg.
Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Böckenförde, "Kopftuchstreit" auf dem richtigen Weg?, NJW 2001, 723
Böckenförde, Verfassungsgerichtsbarkeit: Strukturfragen, Organisation, Legitimation, NJW 1999, 9
Aus dem Nachrichtenarchiv
Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde wird 75 Jahre alt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.09.2005,
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