EGMR weist Klagen gegen Tarifeinheitsgesetz ab
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am 05.07.2022 die Klagen mehrerer Gewerkschaften gegen das deutsche Tarifeinheitsgesetz abgewiesen. Es liege kein Verstoß gegen die Grundrechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aus der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vor, so der EGMR. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) zeigte sich in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung enttäuscht. Das Tarifeinheitsgesetz gehöre in den Papierkorb, sagte dbb-Chef Ulrich Silberbach.

Tarifeinheitsgesetz bleibt umstritten

Das Gesetz sieht vor, dass in einem Unternehmen mit zwei Gewerkschaften nur der Tarifvertrag der mitgliederstärkeren Arbeitnehmervertretung angewendet wird. "Ein Betrieb – ein Tarifvertrag" wird dieser Grundsatz genannt. Kleinere Gewerkschaften wie die Ärztevertretung Marburger Bund und die Lokführergewerkschaft GdL fürchteten eine Schwächung ihrer Position und beklagten einen Verstoß gegen das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen.

dbb: Gesetz gehört in Papierkorb  

"Wir hätten uns eine klare Bestätigung unserer Rechtsauffassung gewünscht, denn das TEG ist unbestreitbar ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf die Koalitionsfreiheit einzelner Beschäftigter und in die Tarifautonomie", sagte Silberbach. Zudem seien auch die vom Bundesverfassungsgericht erkannten Schwierigkeiten der Ermittlung, wer wo die meisten Mitglieder hat, noch immer nicht geklärt. "Vor diesem Hintergrund wäre es verantwortungsvoll, die Fehlentscheidung zu diesem Gesetz zu revidieren und es vernünftigerweise dorthin zu befördern, wo es hingehört: In den Papierkorb."

Redaktion beck-aktuell, 5. Juli 2022 (ergänzt durch Material der dpa).