EGMR weist Klage eines Stasi-Informanten wegen Rückforderung einer Entschädigung für DDR-Haft ab

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage eines mutmaßlichen Stasi-Informanten abgewiesen. Der Mann, der in der DDR 14 Monate im Gefängnis saß, hatte sich gegen die Rückforderung einer Entschädigung für politische Häftlinge gewehrt. In Straßburg blieb er damit erfolglos, wie aus einem Urteil vom 16.03.2017 hervorgeht (Az.: 23621/11).

Fall wurde nicht mündlich verhandelt

Der Kläger musste die Haftentschädigung, die er von der Bundesrepublik erhalten hatte, zurückzahlen. Denn in Stasi-Unterlagen waren handschriftliche Berichte von ihm und eine Verpflichtungserklärung gefunden worden. Im folgenden Gerichtsverfahren wandte der heute über 80-Jährige ein, er habe keine Erinnerung an die Verpflichtungserklärung und gedacht, seine Berichte würden nur von der Polizei verwendet. Mündlich verhandelt wurde nicht über seinen Fall.

EGMR: Anhörung bei klarer Sachlage entbehrlich

Der EGMR hatte daran nichts auszusetzen. Von einer Anhörung könne unter außergewöhnlichen Umständen abgesehen werden - etwa wenn es keine Zweifel an den Fakten gebe. Im Fall des Klägers sei dies so gewesen. Der Mann habe insbesondere nicht dargelegt, dass er sich der Stasi unter unerträglichem Druck verpflichtet habe. Damit unterscheide sich der Fall von einem Verfahren, in dem das Landesverfassungsgericht in Brandenburg 2014 eine mündliche Verhandlung gefordert hatte.

EGMR, Urteil vom 16.03.2017 - 23621/11

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2017 (dpa).

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