EGMR: Ver­ur­tei­lung einer Ös­ter­rei­che­rin wegen Be­zeich­nung des Pro­phe­ten Mo­ham­med als pä­do­phil rech­tens

Eine Ös­ter­rei­che­rin, die den Pro­phe­ten Mo­ham­med in­di­rekt als pä­do­phil be­zeich­net hatte, ist zu­recht des­we­gen ver­ur­teilt wor­den. Das ent­schied am 25.10.2018 der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof für Men­schen­rech­te in Straßburg (Az.: 38450/12). Ös­ter­rei­chi­sche Ge­rich­te hät­ten mit der Ver­ur­tei­lung nicht gegen das Recht der Frau auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung ver­sto­ßen.

Zu Geld­stra­fe von 480 Euro ver­ur­teilt

2009 hatte die Ös­ter­rei­che­rin im Auf­trag der rech­ten Par­tei FPÖ zwei Se­mi­na­re zum Thema "Grund­la­gen des Islam" ge­hal­ten. Darin ging sie auf die Ehe zwi­schen Mo­ham­med und sei­ner Frau Aisha ein, die er der Über­lie­fe­rung zu­fol­ge hei­ra­te­te, als sie noch ein Kind war. Laut dem Straßbur­ger Ge­richt sagte die Ös­ter­rei­che­rin dazu, Mo­ham­med habe "nun mal gerne mit Kin­dern ein biss­chen was" und "Ein 56-Jäh­ri­ger und eine Sechs­jäh­ri­ge? [...] Wie nen­nen wir das, wenn es nicht Pä­do­phi­lie ist?". Ein Wie­ner Ge­richt ver­ur­teil­te die Frau zu einer Geld­stra­fe in Höhe von 480 Euro. Die Frau legte Rechts­mit­tel ein, schei­ter­te je­doch. Sie sah da­durch ihr Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung ver­letzt und be­schwer­te sich in Straßburg.

EGMR be­stä­tigt Er­wä­gun­gen des Wie­ner Ge­richts

Der EGMR folg­te ihrer Ar­gu­men­ta­ti­on je­doch nicht. Die ös­ter­rei­chi­schen Ge­rich­te hät­ten sorg­fäl­tig die Rech­te der Frau mit dem Recht an­de­rer auf Schutz ihrer re­li­giö­sen Ge­füh­le ab­ge­wägt. Dabei seien sie zu dem Schluss ge­kom­men, dass die Frau die Gren­zen einer ob­jek­ti­ven De­bat­te über­schrit­ten habe. Ihre An­grif­fe be­droh­ten dem­nach den re­li­giö­sen Frie­den in Ös­ter­reich. So­wohl Ös­ter­reich als auch die Be­schwer­de­füh­re­rin kön­nen das Ur­teil in­ner­halb von drei Mo­na­ten an­fech­ten.

EGMR, Urteil vom 25.10.2018 - 38450/12

Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2018 (dpa).

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