EGMR: Verurteilung einer Österreicherin wegen Bezeichnung des Propheten Mohammed als pädophil rechtens

Eine Österreicherin, die den Propheten Mohammed indirekt als pädophil bezeichnet hatte, ist zurecht deswegen verurteilt worden. Das entschied am 25.10.2018 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 38450/12). Österreichische Gerichte hätten mit der Verurteilung nicht gegen das Recht der Frau auf freie Meinungsäußerung verstoßen.

Zu Geldstrafe von 480 Euro verurteilt

2009 hatte die Österreicherin im Auftrag der rechten Partei FPÖ zwei Seminare zum Thema "Grundlagen des Islam" gehalten. Darin ging sie auf die Ehe zwischen Mohammed und seiner Frau Aisha ein, die er der Überlieferung zufolge heiratete, als sie noch ein Kind war. Laut dem Straßburger Gericht sagte die Österreicherin dazu, Mohammed habe "nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was" und "Ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige? [...] Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?". Ein Wiener Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 480 Euro. Die Frau legte Rechtsmittel ein, scheiterte jedoch. Sie sah dadurch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und beschwerte sich in Straßburg.

EGMR bestätigt Erwägungen des Wiener Gerichts

Der EGMR folgte ihrer Argumentation jedoch nicht. Die österreichischen Gerichte hätten sorgfältig die Rechte der Frau mit dem Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt. Dabei seien sie zu dem Schluss gekommen, dass die Frau die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten habe. Ihre Angriffe bedrohten demnach den religiösen Frieden in Österreich. Sowohl Österreich als auch die Beschwerdeführerin können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.

EGMR, Urteil vom 25.10.2018 - 38450/12

Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2018 (dpa).