Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Inhaftierung eines ehemaligen Richters zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht in Straßburg befand am 03.03.2020, die Untersuchungshaft gegen den Ex-Richter sei ungerechtfertigt gewesen. Die Festnahme habe lediglich auf dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beruht. Das sei keine ausreichende Rechtfertigung. Zudem sei der Mann zu lange keinem Richter vorgeführt worden, rügte der Gerichtshof.
Richter wurde Nähe zur “Gülen-Bewegung“ vorgeworfen
Der damalige Richter in der Provinz Kocaeli war kurz nach dem gescheiterten Putsch vom Juli 2016 in der Türkei aus dem Dienst entlassen und in Untersuchungshaft genommen worden. Er wurde wegen Mitgliedschaft in der von der Türkei als terroristisch eingestuften Gülen-Bewegung später zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die türkische Führung macht die Bewegung um den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch verantwortlich.
Türkei ging nach Putschversuch gegen zahlreiche Richter und Staatsanwälte vor
Der Ex-Richter wies vor Gericht alle Vorwürfe zurück. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig. Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte nach dem Putschversuch eigenen Angaben vom Juni 2019 zufolge mehr als 500 Beschwerden von türkischen Richtern und Staatsanwälten erhalten. Bereits 2019 wurde die Türkei im Fall eines Ex-Richters zu einer Entschädigungszahlung verurteilt.
Redaktion beck-aktuell, 3. März 2020 (dpa).
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