Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Inhaftierung eines ehemaligen Verfassungsrichters zur Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht in Straßburg befand in seinem Urteil vom 16.04.2019, dass die Inhaftierung des ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts in Ankara, Alparslan Altan, ungerechtfertigt sei (Az.: 12778/17).
EGMR: Vorwürfe rechtfertigen Altans Inhaftierung nicht
Die Festnahme Altans habe lediglich auf dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beruht. Das sei keine ausreichende Rechtfertigung, hieß es im Urteil. Es liege ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Rechts auf Freiheit und Sicherheit aus der Europäischen Menschenrechtskonvention vor. Der Gerichtshof bemängelte zudem, dass Beweise gegen den ehemaligen Verfassungsrichter erst nach dessen Inhaftierung gesammelt wurden.
Ex-Richter wurde als mutmaßliches Mitglied der Gülen-Bewegung zu langer Haftstrafe verurteilt
Altan war kurz nach dem gescheiterten Putsch vom Juli 2016 in der Türkei verhaftet und aus dem Dienst entlassen worden. Im März wurde er wegen Mitgliedschaft in der als terroristisch eingestuften Gülen-Bewegung zu elf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die türkische Führung macht die Bewegung um den in den USA lebenden Prediger Fethullah Gülen für den Putschversuch verantwortlich. Altan wies vor Gericht alle Vorwürfe zurück. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.
EGMR, Urteil vom 16.04.2019 - 12778/17
Redaktion beck-aktuell, 16. April 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Az.: 12778/17) finden Sie im Volltext auf dessen Internetseiten (englische Sprache).
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