EGMR verurteilt Türkei wegen Inhaftierung zweier Journalisten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen der Inhaftierung zweier Journalisten im Zuge des Putschversuchs 2016 verurteilt. Die Inhaftierung von Ahmet Altan und Murat Aksoy stelle unter anderem einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Freiheit und Sicherheit dar. Die Türkei müsse beiden Männern eine Entschädigung zahlen. In beiden Fällen habe es keine konkreten Beweise für die zur Last gelegten Straftaten gegeben.

Keine Beweise für Beteiligung Altans am Putschversuch

Der 1950 geborenen Journalist Ahmet Altan war im Februar 2018 wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt worden, das Strafmaß wurde später reduziert. Altan ist ein Kritiker des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Das Gericht befasste sich nun mit der Untersuchungshaft Altans. Das Gericht stellte insbesondere fest, dass es "keine Beweise dafür gab, dass die Handlungen des Beschwerdeführers Teil eines Plans zum Sturz der Regierung gewesen waren".

Zugang zur Strafakte erst nach Anklageerhebung

Außerdem habe Altan aufgrund des fehlenden Zugangs zur Fallakte von einigen der gegen ihn vorliegenden Beweise erst nach seiner Anklageerhebung Kenntnis erlangt. Dies stelle eine Verletzung seiner Rechte dar. Die Türkei müsse ihm nun 16.000 Euro Entschädigung zahlen. Altan wurde 2019 in Abwesenheit für sein Buch "Ich werde die Welt nicht wiedersehen. Texte aus dem Gefängnis" mit dem Geschwister-Scholl-Preis in München ausgezeichnet.

Inhaftierung Aksoys ohne hinreichenden Tatverdacht

Der 1968 geborene Murat Aksoy wurde ebenfalls nach dem Putschversuch 2016 wegen angeblicher Verbindungen zur Gülen-Bewegung in Gewahrsam genommen und inhaftiert. Das Gericht stellte fest, dass es "keine plausiblen Gründe" gegeben habe, "Herrn Aksoy der Begehung einer Straftat zu verdächtigen". Daher habe die Tatsache, dass er in Untersuchungshaft genommen wurde, sein Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt und stelle einen Eingriff in sein Recht auf freie Meinungsäußerung dar. Die Türkei müsse Aksoy nun insgesamt knapp 14.700 Euro zahlen.

EGMR, Urteil vom 13.04.2021 - 13252/17

Redaktion beck-aktuell, 13. April 2021 (dpa).