EGMR verurteilt Russland wegen Verboten von Homosexuellen-Kundgebungen

Russland hat mit wiederholten Verboten von Homosexuellen-Kundgebungen gegen die Menschenrechte von Aktivisten beziehungsweise das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 27.11.2018 in Straßburg (Az.: 14988/09).

Behörden und Justiz vereitelten Durchführung von Homosexuellen-Kundgebungen

Beschwert hatten sich der prominente LGBT-Aktivist Nikolai Alexejew und sechs weitere Personen. Sie hatten zwischen 2009 und 2014 immer wieder versucht, Kundgebungen anzumelden, scheiterten jedoch stets an der Ablehnung der Behörden und Gerichte. Die negativen Entscheidungen fielen immer erst nach dem jeweils angesetzten Datum für die Aktion. Dadurch sei das Recht auf Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt worden, befanden die Straßburger Richter.

Russland ist bereits einschlägig vorverurteilt

In ihrem Urteil erinnern sie zudem daran, dass Russland bereits 2010 in ganz ähnlichen Fällen wegen solcher Rechtsverletzungen verurteilt wurde. Beschwert hatte sich auch damals Alexejew. Russland müsse Urteile umsetzen, mahnte das Gericht. Langfristige Anstrengungen seien nötig, um die Versammlungsfreiheit und den Schutz vor Diskriminierung in dem Land zu gewährleisten. Innerhalb von drei Monaten kann das Urteil noch angefochten werden.

EGMR, Urteil vom 27.11.2018 - 14988/09

Redaktion beck-aktuell, 27. November 2018 (dpa).

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