Gefangene bei Minusgraden in unbeheizten Waggons transportiert
Einige der Beschwerdeführer wurden laut Gericht während ihrer Haftstrafen über weite Strecken und über Nacht in Zügen transportiert. Weil es nicht genügend Schlafplätze in den Waggons gab, mussten sie wach bleiben. Auf einer 2.200 Kilometer langen Strecke durften drei der Kläger nur je zweimal täglich zur Toilette gehen. Außerdem mussten sie während einer Fahrtpause bei Minusgraden 15 Stunden in ihrem unbeheizten Waggon ausharren.
Frauen in kalten/engen "Isolationsboxen" transportiert
Zwei Frauen wiederum hatten sich in Straßburg beschwert, weil sie auf Transporten in kleinen Isolationsboxen sitzen mussten. Eine der Beschwerdeführerinnen beklagte große Kälte, die andere extreme Enge, weil sie sich die Box noch mit einer weiteren Gefangenen teilen musste – trotz ihres Übergewichts und obwohl die Box nur mit einem Sitzplatz ausgestattet war.
EGMR sieht strukturelles Problem bei russischen Gefangenentransporten
Die Straßburger Richter bemängeln in ihrem Urteil ein strukturelles Problem bei Gefangenentransporten in Russland. Derzeit warteten noch Hunderte ähnlicher Beschwerden auf ihre Bearbeitung. Die Richter riefen Moskau dazu auf, Gefangene künftig in Haftanstalten unterzubringen, die näher am jeweiligen Heimatort der Betroffenen liegen. Außerdem müsse Russland die Bedingungen auf den Transporten verbessern und dafür sorgen, dass Gefangene sich effektiv gegen Missstände wehren und auf nationaler Ebene Schadenersatz erstreiten können.