EGMR spricht Klägern Entschädigungen zu
In Russland wird seit 2013 bestraft, wer sich in Anwesenheit Minderjähriger positiv über Homosexualität äußert. Auf regionaler Ebene traten bereits 2003 und 2006 ähnliche Gesetze in Kraft. Die Kläger sind drei Aktivisten, die gegen die Gesetze protestiert hatten - unter anderem vor einer Schule und einer Kinderbibliothek. Ihnen wurden deshalb Geldbußen auferlegt. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach ihnen nun Entschädigungen zwischen 8.000 und 20.000 Euro zu. Dabei wiesen die Richter die Sicht der russischen Regierung zurück, dass ein “Bedürfnis nach Schutz der Sitten“ die Regulierung der öffentlichen Debatte rechtfertige. Ebenso wenig wollten sie Risiken für die Volksgesundheit oder eine “Konversion“ von Minderjährigen zur Homosexualität erkennen.
Russischer Richter: Privatleben von Kindern wichtiger als Meinungsfreiheit Homosexueller
Der russische Richter Dmitry Dedov schloss sich dem Urteil nicht an. Das Privatleben von Kindern sei wichtiger als die Meinungsfreiheit von Homosexuellen, schrieb er in seiner abweichenden Meinung. “Die Idee, dass gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen normal sind, schafft eine Situation, in der sie (Kinder) bereit sind, solche Beziehungen einzugehen, einfach aus Neugierde.“ Das aber berge die Gefahr von sexuellem Missbrauch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Moskau kann beantragen, es von der Großen Kammer überprüfen zu lassen. Seit Ende 2015 gilt in Russland außerdem ein Gesetz, das es dem nationalen Verfassungsgericht erlaubt, Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs zu überprüfen. Das widerspricht Russlands Verpflichtung, als Mitglied des Europarats die Urteile aus Straßburg umzusetzen.