EGMR verurteilt Russland wegen Hausarrests gegen Kreml-Kritiker Nawalny

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen der Verhängung von zehn Monaten Hausarrest gegen den Kreml-Kritiker Alexej Nawalny verurteilt. Die Straßburger Richter sehen hinter dem 2014 angeordneten Arrest politische Gründe. Die Einschränkungen, die Nawalny auferlegt wurden, hätten dem Ziel gedient, politischen Pluralismus in Russland zu unterdrücken, so der Gerichtshof in seinem Urteil vom 09.04.2019 (Az.: 43734/14).

Russland muss Nawalny Entschädigung zahlen

Es ist bereits das zweite Mal, dass Moskau wegen seines politisch motivierteren Vorgehens gegen den Oppositionellen verurteilt wurde. Der russische Staat muss Nawalny nun mehr als 22.600 Euro Entschädigung zahlen – auch weil Nawalnys Menschenrechte auf Freiheit und auf freie Meinungsäußerung verletzt worden seien. Die Entscheidung der Richter ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Sie kann sowohl von Moskau als auch von Nawalny innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Kreml-Kritiker unterlag jahrelang Beschränkungen

Nawalny gilt als einer der vehementesten Kritiker von Kremlchef Wladimir Putin und eine der wichtigsten Personen in der russischen Opposition. Russische Richter hatten den Hausarrest gegen ihn im Jahr 2014 im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen angeordnet. Laut Menschenrechtsgerichtshof musste Nawalny eine elektronische Fußfessel tragen, durfte nur mit seinen nahen Familienangehörigen sowie seinen Anwälten kommunizieren und weder Briefe schreiben noch sich im Internet zu Wort melden. Nach seiner Verurteilung wegen Geldwäsche beendete Nawalny den Hausarrest eigenmächtig.

EGMR: Auflagen waren unverhältnismäßig

Die Auflagen gegen den Oppositionellen seien unverhältnismäßig gewesen, argumentierten nun die Straßburger Richter – zumal keine Fluchtgefahr bestanden habe. Damit stellten sie erneut ein politisch motiviertes Vorgehen Russlands gegen Nawalny fest. Der Gerichtshof hatte Moskau schon im November 2018 aus ähnlichen Gründen wegen mehrerer Festnahmen des Kremlkritikers verurteilt.

EGMR, Urteil vom 09.04.2019 - 43734/14

Redaktion beck-aktuell, 9. April 2019 (dpa).