EGMR verurteilt Russland wegen des Geiseldramas in Beslan

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland schweres Versagen bei dem blutigen Geiseldrama in Beslan vorgeworfen. Die Straßburger Richter verurteilten Moskau am 13.04.2017 dazu, 409 Opfern insgesamt knapp drei Millionen Euro Schmerzensgeld zu zahlen (Az.: 26562/07, 14755/08, 49339/08, 49380/08, 51313/08, 21294/11 und 37096/11, nicht rechtskräftig).

EGMR bestätigt mangelhaftes Krisenmanagement

Bei dem islamistischen Terrorangriff 2004 auf eine Schule starben mehr als 330 Menschen, unter ihnen mehr als 180 Kinder. Die Richter warfen den Sicherheitskräften "erhebliche Mängel" beim Krisenmanagement sowie einen unverhältnismäßigen Einsatz von Waffen wie Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfern vor. Die Behörden hätten außerdem nicht genug getan, um den Angriff zu verhindern.

Behörden haben im Vorfeld Hinweise auf Anschlag nicht genug beachtet

Die Behörden hätten außerdem nicht genug getan, um die Tragödie zu verhindern, obwohl Hinweise auf mögliche Pläne für einen Anschlag auf eine Bildungseinrichtung in der Region vorgelegen hätten. So seien weder die Schule noch die Öffentlichkeit gewarnt worden. Die Straßburger Richter forderten Russland dazu auf,  Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Es müsse insbesondere ein Bewusstsein für Einsatzregeln geschaffen werden.

Russland akzeptiert Urteil nicht

Russland will das Urteil anfechten. Mehrere Schlussfolgerungen des Gerichts seien haltlos und die Argumente wenig überzeugend, teilte das Justizministerium in Moskau am Donnerstag mit. Der Kreml kritisierte die Entscheidung der Richter in Straßburg scharf. "Es ist unmöglich für uns, dem zuzustimmen", sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow. "Unser Land wurde mehr als nur einmal Ziel von Terrorangriffen", sagte er. Die Liste der Länder, die attackiert werden, werde immer länger. "Deshalb sind solche Urteile für uns absolut inakzeptabel."

EGMR, Urteil vom 13.04.2017 - 26562/07

Redaktion beck-aktuell, 13. April 2017 (dpa).

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