EGMR verurteilt Russland erneut wegen Verletzung der Versammlungsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Russland am 07.02.2017 erneut wegen mehrfacher Verletzung der Versammlungsfreiheit verurteilt (Az.:57818/09). Dabei ging es um Mahnwachen und Märsche zwischen 2009 und 2012, die von den Veranstaltern entweder aufgrund strenger Auflagen abgesagt wurden oder aber Festnahmen und Strafverfahren zur Folge hatten, wenn sie wie ursprünglich geplant durchgeführt wurden.

Strenge Auflagen untergraben Proteste

Mit ihren strengen Auflagen hinsichtlich Ort, Zeitpunkt und Art der Demonstrationen hätten die russischen Behörden den Zweck von Protesten untergraben, stellten die Straßburger Richter einstimmig fest. Die Eingriffe seien “in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig“ gewesen. Erst vergangene Woche war Russland von dem Straßburger Gericht für die wiederholte Festnahme des Oppositionsführers Alexej Nawalny bei Demonstrationen kritisiert worden. Der Gerichtshof hielt dies nicht für Einzelfälle und warnte vor einem abschreckenden Effekt, der eine offene politische Debatte verhindern könnte.

EGMR, Urteil vom 07.02.2017 - 57818/09

Redaktion beck-aktuell, 7. Februar 2017.

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