Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Russland am 07.02.2017 erneut wegen mehrfacher Verletzung der Versammlungsfreiheit verurteilt (Az.:57818/09). Dabei ging es um Mahnwachen und Märsche zwischen 2009 und 2012, die von den Veranstaltern entweder aufgrund strenger Auflagen abgesagt wurden oder aber Festnahmen und Strafverfahren zur Folge hatten, wenn sie wie ursprünglich geplant durchgeführt wurden.
Strenge Auflagen untergraben Proteste
Mit ihren strengen Auflagen hinsichtlich Ort, Zeitpunkt und Art der Demonstrationen hätten die russischen Behörden den Zweck von Protesten untergraben, stellten die Straßburger Richter einstimmig fest. Die Eingriffe seien “in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig“ gewesen. Erst vergangene Woche war Russland von dem Straßburger Gericht für die wiederholte Festnahme des Oppositionsführers Alexej Nawalny bei Demonstrationen kritisiert worden. Der Gerichtshof hielt dies nicht für Einzelfälle und warnte vor einem abschreckenden Effekt, der eine offene politische Debatte verhindern könnte.
EGMR, Urteil vom 07.02.2017 - 57818/09
Redaktion beck-aktuell, 7. Februar 2017.
Zum Thema im Internet
Die Entscheidung (Az.:57818/09) finden Sie in englischer Sprache auf den Internetseiten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht.
Aus dem Nachrichtenarchiv
EGMR kritisiert Russland für Festnahmen Nawalnys bei Demos, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.02.2017, becklink 2005654
EGMR: Russland muss Schadenersatz an festgenommenen Demonstranten zahlen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.01.2016, becklink 2002065
Menschenrechte: Russland verschärft Versammlungsrecht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.06.2012, becklink 1020690
Russland schränkt Versammlungsfreiheit weiter ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.10.2010, becklink 1006502