EGMR verurteilt Rumänien wegen nicht aufgeklärter Vergewaltigungsvorwürfe

Weil Rumäniens Justiz den Vergewaltigungsvorwürfen einer Frau nicht ausreichend nachging, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Land verurteilt. Die Behörden hätten das Verbot unmenschlicher Behandlung missachtet und das Menschenrecht der Frau auf Privatleben verletzt, haben die Straßburger Richter mit Urteil vom 19.03.2019 entschieden (Az: 49089/10).

Staatsanwaltschaft weigerte sich nach Vergewaltigungsanzeige Strafverfahren einzuleiten

Beschwert hatte sich eine im Jahr 1973 geborene Rumänin. Sie machte geltend, ein Mann habe sie im Jahr 2008 unter Androhung von Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Die zuständige Staatsanwaltschaft weigerte sich in der Folge jedoch, ein Strafverfahren einzuleiten - mit der Begründung, die Frau habe im Genitalbereich keine Verletzungen aufgewiesen und nicht um Hilfe gerufen.

EGMR: Behörden haben Ermittlungspflicht verletzt

Das Straßburger Gericht argumentierte nun, der Tatbestand der Vergewaltigung sei im rumänischen Recht überhaupt nicht daran geknüpft, dass eine Frau sich körperlich wehrt. Außerdem seien die Glaubwürdigkeit der Frau und die des Mannes nicht überprüft worden, etwa mittels eines psychologischen Gutachtens. Die rumänischen Behörden hätten damit ihre Pflicht, sorgfältig zu ermitteln, verletzt. Der Frau stehen nun 13.400 Euro Entschädigung zu.

EGMR, Urteil vom 19.03.2019 - 49089/10

Redaktion beck-aktuell, 19. März 2019.