EGMR verurteilt Portugal wegen menschenrechtswidriger Haftbedingungen

Portugal muss nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei den Haftbedingungen im Land nachbessern. Der Staat solle sicherstellen, dass die Bedingungen in Gefängnissen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, teilte das Gericht am 03.12.2019 in Straßburg mit und sprach in diesem Zusammenhang einem Rumänen Entschädigung zu, weil dieser in Portugal hunderte Tage unter menschenrechtswidrigen Umständen ohne Beschwerdemöglichkeit inhaftiert war.

Rumäne war hunderte Tage unter erniedrigenden Umständen in portugiesischer Haft

Hintergrund des EGMR-Appells ist die Beschwerde eines Rumänen, der zwischen 2012 und 2016 in zwei portugiesischen Haftanstalten untergebracht war. Portugal müsse dem Mann 15.000 Euro Entschädigung zahlen, urteilte der Gerichtshof. Der Rumäne war nach Ansicht des Gerichts in den zwei Gefängnissen Hunderte Tage einer erniedrigenden Behandlung ausgesetzt. So sei der Raum, der jedem Häftling in verschiedenen Zellen zugestanden habe, nur zwischen 1,79 und vier Quadratmeter groß gewesen.

Gefangener hatte auch keine Beschwerdemöglichkeit

Die Toilette in einer Gemeinschaftszelle sei teilweise nur durch einen Sichtschutz abgetrennt gewesen. Außerdem habe es für die Insassen keine Möglichkeit gegeben, sich über die Umstände zu beschweren und eine Verbesserung zu erreichen, so der Menschenrechtsgerichtshof. 

Redaktion beck-aktuell, 3. Dezember 2019 (dpa).

Mehr zum Thema