EGMR verurteilt Moldau wegen schlechter Haftbedingungen

Zwei früheren Häftlingen, die in einem moldawischen Gefängnis monatelang ohne fließend Wasser und Strom festgehalten wurden, steht Entschädigung zu. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 29.05.2018. Moldau habe gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung verstoßen, urteilten die Straßburger Richter (Az.: 1089/09).

Kommune stellte Strom- und Wasserversorgung ein

Das Gefängnis wird von Moldau betrieben, befindet sich aber im von prorussischen Separatisten kontrollierten Gebiet Transnistrien, einem schmalen Landstreifen an der Grenze zur Ukraine. Von September 2002 bis Februar 2003 sowie im Juli 2003 schnitt die von den Separatisten regierte Kommune das Gefängnis von der Strom- und Wasserversorgung ab. Dahinter stand die Forderung nach der Schließung des Gefängnisses.

Klage von Gefangenen erfolgreich

Die beiden Beschwerdeführer, die unter Tuberkulose litten, wurden erst 2004 in ein anderes Gefängnis verlegt. Einem von ihnen stehen nun 3.750 Euro, dem anderen 2.550 Euro Entschädigung zu. Gegen die Entscheidung können die beiden Männer sowie Moldau innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen.

Hintergrund

Transnistrien gehört völkerrechtlich zu Moldau, einem der ärmsten Länder Europas. 1990 hatte sich das überwiegend russischsprachige Gebiet vom mehrheitlich rumänischsprachigen Moldau losgesagt. Der Konflikt mündete 1992 in einen Krieg. Transnistrien wird international nicht als unabhängig anerkannt. Russland unterstützt das Gebiet jedoch wirtschaftlich und militärisch.

Redaktion beck-aktuell, 30. Mai 2018 (dpa).

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