EGMR verurteilt Frankreich wegen Zuständen im Flüchtlingslager "Dschungel von Calais"

Frankreich ist wegen der unmenschlichen Behandlung eines minderjährigen Flüchtlings im einstigen Elendslager "Dschungel von Calais" verurteilt worden. Die französischen Behörden seien ihrer Pflicht nicht nachgekommen, den afghanischen Jungen zu schützen, und hätten damit seine Menschenrechte verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 28.02.2019 in Straßburg (Az.: 12267/16).

Französische Behörden überließen Elfjährigen seinem Schicksal

Das Kind war nach Angaben des Gerichts im Alter von elf Jahren nach Frankreich gekommen. Es strandete in dem Zelt- und Hüttenlager im Norden Frankreichs – in der Hoffnung auf eine Einreise nach Großbritannien. Obwohl er mit Hilfe einer Nicht-Regierungs-Organisation seine Unterbringung in einer speziellen Einrichtung gerichtlich durchsetzte, nahmen die Behörden den Jungen nicht in Obhut. Deshalb habe er auf sich gestellt mehrere Monate in dem Lager ausharren müssen – in einer für ihn "total ungeeigneten" Umgebung und in einer "inakzeptablen Unsicherheit", teilte das Gericht mit.

Frankreich muss Jungen 15.000 Euro zahlen

Verschlimmert habe sich seine Lage noch, als seine Hütte im Zuge der Teilräumung des Lagers 2016 zerstört worden sei. Frankreich muss dem Jugendlichen, der mittlerweile in Großbritannien lebt, nun 15.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil kann jedoch noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Frankreich hätte Kinder im "Dschungel von Calais" schützen müssen

Im "Dschungel von Calais" hausten vor der Räumung im Jahr 2016 zwischenzeitlich bis zu 8.000 Migranten unter unwürdigen Bedingungen. Frankreich hatte in Straßburg geltend gemacht, dass der Junge sich nicht bei den Behörden gemeldet habe und nicht auffindbar gewesen sei. Dieses Argument ließen die Richter angesichts des Alters des Kindes jedoch nicht gelten. Frankreich habe die Pflicht gehabt, die Kinder in dem Lager zu schützen, selbst wenn diese Hilfsangebote von sich aus nicht in Anspruch genommen hätten.

EGMR, Urteil vom 28.02.2019 - 12267/16

Redaktion beck-aktuell, 28. Februar 2019 (dpa).