Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich zu einer Geldstrafe verurteilt, weil der französische Blutspendedienst Daten zur mutmaßlichen sexuellen Orientierung eines Mannes gespeichert hatte. Dadurch sei der Franzose in seinem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden. Der Mann war 2004 beim Blutspenden gefragt worden, ob er jemals Sex mit einem Mann gehabt habe.
In der Datenbank als homosexuell geführt
Er verweigerte die Antwort. Daraufhin wurde sein Antrag auf Blutspende abgelehnt. Als er es nach einigen Jahren erneut versuchen wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass er von der Blutspende ausgeschlossen sei, weil er in der Datenbank als homosexuell geführt werde. Von 1983 bis 2016 war homosexuellen Männern in Frankreich die Blutspende nicht erlaubt, seither nur mit Einschränkungen. Diese Daten seien aufgrund bloßer Spekulationen erhoben worden, monierte das Gericht. Es hätte gereicht, die Weigerung des Klägers auf die Frage nach seiner Sexualität zu protokollieren. Dadurch, dass die Daten so lange gespeichert worden seien, seien sie immer wieder gegen ihn verwendet worden. Frankreich muss dem Mann nun 12.000 Euro zahlen.
EGMR, Urteil vom 08.09.2022 - 3153/16
Redaktion beck-aktuell, 9. September 2022 (dpa).
Zum Thema im Internet
Das Urteil im Volltext finden Sie auf der Internetseite des EGMR in französischer Sprache.
Aus der Datenbank beck-online
Pühler/Hübner, Ausschluss oder Rückstellung von der Blutspende – aktuelle Entwicklungen, MedR 2015, 699
Czech, Verbot der Blutspende durch homosexuelle Männer, NLMR 2015, 173