EGMR verurteilt Aserbaidschan wegen Haftstrafe für Menschenrechtler

Aserbaidschan muss einem prominenten Menschenrechtsaktivisten 22.500 Euro Entschädigung zahlen, weil er zu Unrecht im Gefängnis saß. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 19.04.2018 in Straßburg (Az.: 47145/14).

Verhaftung nach Kritik an Wahlen

Der Aktivist Anar Asaf Mammadli wurde im Dezember 2013 festgenommen, kurz nachdem eine seiner NGOs einen kritischen Bericht über die Wahlen in Aserbaidschan veröffentlicht hatte. Anschließend wurde er wegen angeblicher Steuerflucht und illegalen Unternehmertums zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Mittlerweile ist Mammadli Berichten zufolge wieder auf freiem Fuß.

Verurteilung politisch motiviert

Aserbaidschan habe den Mann aus politischen Gründen verfolgt, hieß es in dem Urteil. Er sei im Zuge einer Kampagne gegen Menschenrechtsaktivisten verhaftet worden. Für seine angeblichen Rechtsverstöße hätten die Behörden keine Beweise vorgelegt. Innerhalb von drei Monaten können Mammadli und Aserbaidschan Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Ausschluss Aserbaidschans aus Europarat möglich

Aserbaidschan steht wegen Menschenrechtsverletzungen international seit Jahren am Pranger. Im Europarat läuft ein Verfahren gegen das Land, weil es sich weigert, den Oppositionsführer Ilgar Mammadov freizulassen. Der EGMR hatte Aserbaidschan bereits 2014 wegen dessen Inhaftierung verurteilt. Aserbaidschan könnte nun im Zuge dieses erstmals angewandten Verfahrens aus dem Europarat ausgeschlossen werden. Der Organisation gehören 47 Länder an, darunter Russland und die Türkei.

EGMR, Urteil vom 19.04.2018 - 47145/14

Redaktion beck-aktuell, 19. April 2018 (dpa).

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