EGMR verpflichtet Russland zur Entschädigung des Duma-Abgeordneten Raschkin

Russlands Parlamentschef Wjatscheslaw Wolodin, ein Vertrauter von Präsident Wladimir Putin, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage erlitten. Das Gericht in Straßburg urteilte am 07.07.2020, dass angeblich beleidigende Aussagen des kommunistischen Duma-Abgeordneten Waleri Raschkin gegen Wolodin von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Der Politiker sei deshalb zu Unrecht wegen Verleumdung verurteilt worden.

Russland zu Entschädigungszahlung verpflichtet

Russland müsse Raschkin deshalb nun eine Entschädigung von 7.800 Euro zahlen, teilte der EGMR mit. Raschkin hatte den heutigen Staatsduma-Chef Wolodin in einer Rede der Verbrechen gegen die Nation im Zusammenhang mit dem Putsch gegen den damaligen sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow im Jahr 1991 bezichtigt. “Alle diese Verbrechen lasten schwer auf den Kräften, die hinter dem Staatsstreich von 1991 stehen“, hatte Raschkin 2009 über den damaligen Duma-Abgeordneten Wolodin gesagt, wie aus Gerichtsunterlagen hervorging. Raschkin hatte auch Putin und andere prominente Politiker pauschal irgendwelcher Verbrechen bezichtigt.

EGMR-Richter waren sich nicht einig

Wolodin verklagte Raschkin 2010 wegen Verleumdung und gewann in Russland. Er erhielt EGMR-Unterlagen zufolge einen Schadenersatz von einer Million Rubel (damals rund 25.600 Euro) von einem russischen Gericht zugesprochen. Ein Berufungsgericht in der Stadt Saratow bestätigte das Urteil später. Drei von sieben Richtern des EGMR erklärten, die russischen Gerichte hätten in dem Fall korrekt gehandelt, da es sich um eine Zivilklage gehandelt und Raschkin Wolodin eines Verbrechens bezichtigt habe. Dies sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, begründeten die drei Richter ihre Ansicht. Dagegen gaben vier EGMR-Richter mit knapper Mehrheit Raschkin Recht.

EGMR, Urteil vom 07.07.2020 - 69575/10

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2020 (dpa).

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