Kündigung wegen Auffindens pornografischer Inhalte
SNCF hatte den Computer in Abwesenheit des Mannes beschlagnahmt und darauf zahlreiche pornografische Inhalte und gefälschte Dokumente mit dem offiziellen Logo des staatlichen Bahnunternehmens gefunden. Der Angestellte verlor daraufhin seinen Job. Er klagte sich durch die Instanzen und scheiterte nun auch vor dem Straßburger Gericht.
Ordner durfte wegen fehlender Kennzeichnung als privat durchsucht werden
Der Mann habe die durchsuchten Ordner nicht klar als privat gekennzeichnet, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit habe sein Arbeitgeber SNCF gemäß französischer Gesetzgebung das Recht gehabt, die Ordner zu durchsuchen. Aus dem Urteil lasse sich aber nicht ableiten, dass nun generell Arbeitgeber auch in anderen Ländern Firmenrechner durchsuchen dürften, sagte ein Sprecher des Gerichts. Entscheidend sei stets, welche Regeln das nationale Recht für solche Durchsuchungen vorsehe.