EGMR: Unterbringung Asylsuchender in Transitzone durch Ungarn kein Freiheitsentzug

Ungarn hat nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21.11.2019 mit der Unterbringung zweier Asylsuchender in einer Transitzone zu Serbien nicht gegen deren Freiheitsrecht verstoßen. Da die beiden Männer aus Bangladesch das Lager jederzeit in Richtung Serbien hätten verlassen können, habe kein Freiheitsentzug vorgelegen. Die endgültige Abschiebung der Asylsuchenden nach Serbien habe aber sehr wohl gegen deren Rechte verstoßen (Az.: 47287/15).

EGMR: Gefahr einer Kettenabschiebung ignoriert

Die Große Kammer des EGMR hat mit der Entscheidung ein Urteil einer unteren Kammer aus dem Jahr 2017 teilweise aufgehoben. Ungarn habe die Gefahr einer Kettenabschiebung ignoriert und das Risiko einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in Serbien oder einem weiteren Land nicht ausreichend geprüft, so der EGMR. Dafür müsse Ungarn den Männern nun jeweils 5.000 Euro Entschädigung zahlen und 18.000 Euro an Auslagen übernehmen, entschied das Gericht.

Asylsuchende freiwillig in Transitzone gekommen

Die Unterbringung der beiden Asylsuchenden in einer Transitzone zu Serbien habe hingegen nicht gegen deren Freiheitsrecht verstoßen.Die Asylsuchenden seien freiwillig in die Transitzone gekommen, befand die Große Kammer. Es sei ihnen jederzeit freigestellt gewesen, nach Serbien zurückzukehren. Zudem habe die Wartezeit in dem Lager nur 23 Tage gedauert. Das Gremium entschied allerdings nicht einstimmig. Die abweichenden Richter vertraten die Auffassung, das Gericht habe sich nicht ausreichend auf "Beweise oder Sachverständigengutachten" gestützt.

Zonen im Grenzgebiet zwischen Serbien und Ungarn in der Kritik

Hilfsorganisationen, Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen und die EU-Kommission hatten die Zonen im Grenzgebiet zwischen Serbien und Ungarn bereits scharf kritisiert. Das Helsinki-Komitee für Menschenrechte in Ungarn hatte den Behörden dort mehrfach vorgeworfen, den Migranten Lebensmittel in den Lagern vorzuenthalten.

EGMR, Urteil vom 21.11.2019 - 47287/15

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2019 (dpa).

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