Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ungarn dazu verurteilt, einer Glaubensgemeinschaft drei Millionen Euro Entschädigung zu zahlen. Nach dem am 25.04.2017 ergangenen Urteil soll die Summe pauschal den Schaden ausgleichen, der der Gemeinschaft dadurch entstanden war, dass sie nach einer Gesetzesreform von 2012 ihren Status als Kirche und damit den Anspruch auf staatliche Unterstützung verloren hatte (Az.: 54977/12).
Kirchengesetz verletzt Religionsfreiheit
Der EGMR hatte bereits 2014 festgestellt, dass das neue Kirchengesetz die Religionsfreiheit verletzt. Nach der Gesetzesreform müssen Glaubengemeinschaften beim Parlament eine Anerkennung beantragen, um Staatsgelder zu bekommen. Dies verletzt nach Ansicht der Straßburger Richter die staatliche Pflicht zur Neutralität.
Über acht Millionen Euro gefordert
Über die Summe der Entschädigung wurde erst jetzt entschieden, weil zwischen der Klägerin und der Regierung zunächst noch Verhandlungen stattgefunden hatten. Die Glaubensgemeinschaft hatte vor Gericht über acht Millionen Euro gefordert.
EGMR, Urteil vom 25.04.2017 - 54977/12
Redaktion beck-aktuell, 26. April 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Das Urteil im Volltext finden Sie auf der Internetseite des EGMR.
Aus der Datenbank beck-online
EGMR, Löschung als eingetragene Kirche auf Grund ungarischen Kirchengesetzes von 2011, NVwZ 2015, 499
Aus dem Nachrichtenarchiv
Ungarn: Verfassungsgericht hebt umstrittenes Kirchengesetz auf, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.02.2013, becklink 1025119