Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat Ungarn eine Asyl suchende Familie in der Transitzone zu Serbien unwürdig behandelt. Das Land habe gegen das Verbot unmenschlicher und entwürdigender Behandlung verstoßen. Zudem sei das Recht der Migranten auf Freiheit und Sicherheit verletzt worden. Ungarn muss den Kindern nun je 4.500 Euro Entschädigung zahlen und den Erwachsenen jeweils 6.500 Euro.
Fünfköpfige Familie in Container auf 13 Quadratmetern untergebracht
Zwischen April und August 2017 hatte die fünfköpfige Familie in Röszke an der serbisch-ungarischen Grenze in einem Container auf 13 Quadratmetern gelebt. Dort sei es extrem heiß gewesen. Die Kinder hätten kein angemessenes Essen bekommen, hieß es in der Beschwerde.
Einer der Migranten habe zudem kein Essen erhalten, weil er sich bereits zum wiederholten Male um Asyl in Ungarn bemühte. Besonders weil die Mutter schwanger und die Kinder jung waren, habe die Situation ihre Rechte verletzt, entschied das Gericht.
Redaktion beck-aktuell, 3. März 2021 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Provision, Transitzone, Derogation, Schengen, Immigration, BeckRS 2020, 35695
EuGH, Asyl- und Einwanderungspolitik; Antrag auf internationalen Schutz; Unzulässigkeitsgründe; Folgeanträge; Verfahren an der Grenze; Haft; Inhaftnahme; Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, ZAR 2020, 438
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