Untersuchungshaft türkischen Amnesty-Chefs war unrechtmäßig

Die mehr als einjährige Untersuchungshaft des ehemaligen Chefs der türkischen Sektion von Amnesty International, Taner Kilic, war nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unrechtmäßig. Es habe keinen begründeten Verdacht gegeben, dass der Menschenrechtler eine Straftat begangen habe, entschied das Gericht mit Sitz in Straßburg nach einer Mitteilung von Dienstag. Zudem sei gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen worden. Die Türkei soll Kilic nun 24.500 Euro Entschädigung zahlen. Außerdem soll sie von ihm 10.000 Euro Kosten übernehmen.

Festnahme in Zusammenhang mit Putschversuch

Kilic war im Juni 2017 festgenommen worden. Die Untersuchungshaft wurde bis Mitte August 2018 mehrfach verlängert. Hintergrund der Festnahme waren Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder der Bewegung des Predigers Fethullah Gülen. Die türkische Regierung macht die Bewegung des in den USA lebenden Predigers für einen Putschversuch 2016 verantwortlich. Die türkische Regierung war nach dem Putschversuch mit sogenannten Säuberungen gegen mutmaßliche Gülen-Anhänger vorgegangen, aber auch gegen Oppositionelle. Per Dekret wurden Zehntausende Staatsbedienstete entlassen und Zehntausende Menschen verhaftet.

Beweise für EGMR nicht ausreichend

Als Beweise gaben die Behörden an, Kilic habe bestimmte Publikationen abonniert und mit verschlüsselten Nachrichten gearbeitet. Auch die von ihm genutzte Bank sowie die Schule, auf die er seine Kinder schickte, sahen die Behörden als Beweise. Der Gerichtshof erachtete dies als nicht ausreichend. Der EGMR mit Sitz in Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Als Mitglied des Europarats ist die Türkei eigentlich an die Urteile aus Straßburg gebunden.

Gitta Kharraz, Redaktion beck-aktuell, 1. Juni 2022 (dpa).