Strafen für Impfversäumnisse keine Menschenrechtsverletzung

Geldbußen und verwehrte Kindergartenplätze für ungeimpfte Kinder sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei Verletzung der Impfpflicht in Tschechien zulässig. Sie seien kein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Impfpflicht gegen neun bekannte Kinderkrankheiten

In Tschechien gilt eine Impfpflicht gegen neun bekannte Kinderkrankheiten wie Masern, Röteln und Mumps. Kindergärten und Krippen können ungeimpfte Kinder abweisen. Bei Verstößen droht Eltern außerdem eine Geldbuße.

Eingriff in Privatleben im Interesse der Kinder gerechtfertigt

Die Große Kammer des EGMR entschied nun final über sechs Fälle, in denen Kinder nicht wie vorgesehen ihre Routineimpfungen erhalten hatten. Fünf der Beschwerden wurden von den betroffenen Kindern selbst eingereicht. Das Gericht sieht eine Impfpflicht zwar als Eingriff in das Recht auf Privatleben, die tschechische Regelung aber als angemessen an. Ziel sei es, Kinder vor Krankheiten und einem ernsthaften gesundheitlichen Risiko zu schützen – mit Impfungen oder, wenn nicht möglich, durch eine entstehende Herdenimmunität. Dies sei im besten Interesse der Kinder.

EGMR, Urteil vom 08.04.2021 - 47621/13

Redaktion beck-aktuell, 8. April 2021 (dpa).