Asyl wegen "Flucht" aus sicherem Drittland abgelehnt
Die Mutter hatte aus Serbien kommend Asyl beantragt. Dieses war ihr sowohl vom ungarischen Einwanderungsamt als auch in zweiter Instanz vom Budapester Stadtgericht verwehrt worden. Wie Lederer betonte, prüften weder die Behörde noch das Gericht das Vorhandensein von Fluchtgründen, die einen Asyl- oder Schutzstatus begründen könnten. Vielmehr berufen sie sich in ihren Entscheidungen auf das in ungarischen Gesetzen verankerte Kriterium, wonach kein Anspruch auf Asyl besteht, wenn jemand aus einem sogenannten sicheren Drittland – in diesem Fall Serbien – nach Ungarn gekommen ist.
Kein Einspruch gegen Rückführung zweier weiterer afghanischer Familien
Die Abschiebung der Familie per Flugzeug in die afghanische Hauptstadt Kabul wurde durch die Eilverfügung des EGMR am Abend des 07.05.2019 in letzter Minute verhindert. Im Fall zweier weiterer afghanischer Familien, bestehend aus jeweils einem Elternpaar und drei beziehungsweise vier minderjährigen Kindern, legte der EGMR keinen Einspruch gegen ihre Rückführung ein. Die Betroffenen wurden aber dennoch nicht nach Kabul geflogen, sondern in die sogenannte Transitzone unmittelbar an der Grenze zu Serbien gebracht. Dort wurden sie dazu angehalten, illegal nach Serbien einzureisen. Alle drei Familien, erklärte Lederer, waren zuvor in der Transitzone bei Röszke Opfer der Aushungerungsstrategie der Lagerleitung geworden.
Aushungerungsstrategie in Transitzonen an der Tagesordnung
Immer wieder wird erwachsenen Asylsuchenden in den zwei Transitzonen die Verabreichung von Mahlzeiten verweigert, um sie zum "freiwilligen" Verlassen des ansonsten abgesperrten Geländes in Richtung Serbien zu drängen. Der EGMR hatte in mindestens zehn Fällen das Aushungern durch Eilverfügungen abgestellt. Ungarns rechtsnationaler Ministerpräsident Viktor Orban verfolgt gegenüber Flüchtlingen und Migranten eine Politik der Abschottung und Abschreckung. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und Menschenrechtler werfen ihm die Verletzung internationalen Rechts vor.