Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Verfahren um die Ämtersperre von Italiens Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi fallengelassen. Auf Antrag Berlusconis habe man den Fall aus der Liste gestrichen, teilte das Straßburger Gericht am 27.11.2018 mit (Az.:58428/13).
Berlusconi zog Beschwerde zurück
Ursprünglich hatte der heute 82-Jährige sich darüber beklagt, dass er 2013 aufgrund einer Verurteilung wegen Steuerbetrugs für sechs Jahre das Recht verlor, politische Ämter zu übernehmen. Mittlerweile ist Berlusconi in Italien jedoch rehabilitiert, er darf nach einer fast fünfjährigen Sperre wieder bei Wahlen antreten. Im Juli kündigte der Politiker nach Angaben des Menschenrechtsgerichtshofs schließlich an, seine Beschwerde nicht weiter verfolgen zu wollen.
Forza Italia-Chef bislang nur wegen Steuerbetrugs verurteilt
Gegen den Chef der bürgerlich-konservativen Forza Italia liefen seit den 1990er-Jahren Dutzende Verfahren. Es ging um Vorwürfe wegen Bestechung, Amtsmissbrauchs oder Sex mit Minderjährigen. Rechtskräftig verurteilt wurde er nur wegen Steuerbetrugs.
EGMR, Entscheidung vom 27.11.2018 - 58428/13
Redaktion beck-aktuell, 27. November 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Az.:58428/13) finden Sie auf dessen Internetseiten in englischer Sprache.
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