EGMR stärkt nationale Leihmutterschafts-Verbote

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Position von Ländern gestärkt, in denen eine Leihmutterschaft verboten ist. Die Straßburger Richter lehnten am 24.01.2017 die Klage eines italienischen Paares ab, das in Russland ein Kind von einer Leihmutter zu Welt hatte bringen lassen (Az.: 25358/12).

Behörden durften Kind wegnehmen

Die italienischen Behörden durften dem Paar das Kind wegnehmen, um das nationale Leihmutterschafts-Verbot durchzusetzen, entschied der Gerichtshof. Weder der Mann noch die Frau waren nämlich mit dem Kind biologisch verwandt. Da der Junge zudem erst wenige Monate bei den Wunscheltern gelebt hatte, überwiege in dem Fall das Interesse des Staates, "Unordnung zu verhindern", so das Urteil.

Abweichende Entscheidung in erster Instanz

In der ersten Instanz hatte der EGMR noch das Kindeswohl in den Vordergrund gerückt. Ein Kind aus einer Familie zu nehmen, sei eine extreme Maßnahme, die nur als letztes Mittel in Betracht kommen dürfe, hieß es in der damaligen Entscheidung.

EGMR, Urteil vom 24.01.2017 - 25358/12

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2017 (dpa).

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