EGMR: Sperre des Ex-UEFA-Chefs Platini war gerechtfertigt

Der ehemalige UEFA-Präsident Michel Platini ist mit einer Beschwerde gegen seine vierjährige Sperre vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Angesichts der Schwere des Fehlverhaltens von Platini sei die Strafmaßnahme nicht übertrieben oder willkürlich erschienen, so der EGMR in seiner Entscheidung vom 05.03.2020, mit der er die Beschwerde für unzulässig erklärt hat (Az.: 526/18).

Platini wurde wegen dubioser Millionen-Zahlung vier Jahre gesperrt

Im Jahr 2015 war Platini gemeinsam mit FIFA-Präsident Sepp Blatter zunächst für acht Jahre für alle Fußball-Aktivitäten gesperrt worden. Grund war eine dubiose Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken, die der frühere Präsident der Europäischen Fußball-Union 2011 von Ex-FIFA-Chef Joseph Blatter erhalten hatte. Platini und Blatter hatten stets argumentiert, es habe sich bei dem Geld um eine verspätete Gehaltszahlung für Beratertätigkeiten gehandelt. Auch der frühere FIFA-Chef wurde deshalb gesperrt. Die Sperre für Platini wurde nach einem Richterspruch des Internationalen Sportgerichtshofs Cas dann auf vier Jahre reduziert.

Platini sah Recht auf faires Verfahren verletzt

Platini hatte wegen seiner Sperre eine Beschwerde gegen die Schweiz eingelegt. Sie richtete sich gegen die Sanktionsverfahren des Fußball-Weltverbands FIFA und den Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshofs Cas in Lausanne. Platini rügte eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) und seiner Freiheit, eine berufliche Tätigkeit auszuüben (Art. 8 EMRK).

EGMR: Sanktion durch Schwere des Fehlverhaltens gerechtfertigt

Der heute 64-Jährige habe die Möglichkeit gehabt, die Entscheidung anzufechten und Argumente zu seiner Verteidigung vorzubringen, erklärte der EGMR. Ferner scheine die Sanktion mit Blick auf die Schwere des Fehlverhaltens, die Position Platinis im Weltfußball und die Notwendigkeit, den Ruf des Sports und der FIFA wiederherzustellen, nicht unverhältnismäßig. Die Entscheidung des Gerichtshofs ist endgültig.

EGMR, Entscheidung vom 05.03.2020 - 526/18

Redaktion beck-aktuell, 5. März 2020 (dpa).

Mehr zum Thema