Sexistische Wortwahl: Tadel für Vergewaltigungsurteil in Italien

Italien hat Schelte vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert: Bei einem Urteil zu einem Fall von angeblicher Gruppenvergewaltigung habe sich die Justiz des Landes in Wortwahl und Begründung offenkundig von sexistischen Stereotypen beeinflussen lassen und damit die Rechte der Klägerin verletzt.

Italien soll Betroffener 13.600 Euro zahlen

In dem Fall hatte eine Italienerin eine angebliche Gruppenvergewaltigung zur Anzeige gebracht. Alle sieben Verdächtigen wurden letztlich freigesprochen. Der Freispruch an sich war nicht Gegenstand des Straßburger Urteils, wohl aber die Formulierung der Begründung. Referenzen zur Kleidung der Frau, ihrer sexuellen Orientierung und ihren lockeren sexuellen Kontakten in dem Rechtsspruch seien ungerechtfertigt gewesen, entschied der Straßburger Gerichtshof am Donnerstag. Für den Fall seien diese Informationen nicht entscheidend gewesen, zur Klärung der Glaubwürdigkeit der Klägerin hätten sie nicht beigetragen. Italien soll der Frau nun 13.600 Euro zahlen. Gegen die Entscheidung kann noch Widerspruch eingelegt werden.

Gericht schützte Opfer nicht ausreichend

Nach Einschätzung des Gerichtshofs wurde die Klägerin von den Behörden nicht ausreichend vor einer sekundären Viktimisierung geschützt, also vor weiteren negativen Folgen nach der eigentlichen Tat. Im Gegenteil: Ihr Recht auf Privatsphäre sei verletzt worden. Die Wortwahl im Rechtsspruch spiele hierbei eine wichtige Rolle, auch weil das Urteil öffentlich sei. Der Gerichtshof hielt fest, dass Behörden in ihrer Antwort auf geschlechterbasierte Gewalt sexistische Stereotype vermeiden sollten, auch da sie das Vertrauen von Opfern in die Justiz schwächen könnten.

EGMR, Urteil vom 27.05.2021 - 5671/16

Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2021 (dpa).