Italien soll Betroffener 13.600 Euro zahlen
In dem Fall hatte eine Italienerin eine angebliche Gruppenvergewaltigung zur Anzeige gebracht. Alle sieben Verdächtigen wurden letztlich freigesprochen. Der Freispruch an sich war nicht Gegenstand des Straßburger Urteils, wohl aber die Formulierung der Begründung. Referenzen zur Kleidung der Frau, ihrer sexuellen Orientierung und ihren lockeren sexuellen Kontakten in dem Rechtsspruch seien ungerechtfertigt gewesen, entschied der Straßburger Gerichtshof am Donnerstag. Für den Fall seien diese Informationen nicht entscheidend gewesen, zur Klärung der Glaubwürdigkeit der Klägerin hätten sie nicht beigetragen. Italien soll der Frau nun 13.600 Euro zahlen. Gegen die Entscheidung kann noch Widerspruch eingelegt werden.
Gericht schützte Opfer nicht ausreichend
Nach Einschätzung des Gerichtshofs wurde die Klägerin von den Behörden nicht ausreichend vor einer sekundären Viktimisierung geschützt, also vor weiteren negativen Folgen nach der eigentlichen Tat. Im Gegenteil: Ihr Recht auf Privatsphäre sei verletzt worden. Die Wortwahl im Rechtsspruch spiele hierbei eine wichtige Rolle, auch weil das Urteil öffentlich sei. Der Gerichtshof hielt fest, dass Behörden in ihrer Antwort auf geschlechterbasierte Gewalt sexistische Stereotype vermeiden sollten, auch da sie das Vertrauen von Opfern in die Justiz schwächen könnten.