EGMR: Schweiz darf zu Christentum konvertierten Afghanen nicht abschieben

Die Schweiz würde einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge mit der Abschiebung eines zum Christentum konvertierten Afghanen in dessen Heimatland gegen die Menschenrechte verstoßen. Afghanen, die zum Christentum konvertiert seien, drohe im mehrheitlich muslimischen Afghanistan Verfolgung durch verschiedene Gruppen und auch durch den Staat, begründete der EGMR am 05.11.2019 in Straßburg sein Urteil.

Streitpunkt: Afghane zum Christentum konvertiert?

Dies könnte in einer Todesstrafe für den Mann resultieren, so der EGMR weiter. Die Schweiz würde mit der Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Der Afghane stammt Gerichtsunterlagen zufolge aus einer schiitischen Familie aus der Ghazni-Provinz im Osten Afghanistans. 2012 kam er in die Schweiz. Gegenüber den Schweizer Einwanderungsbehörden erklärte er demnach, dass er sein Heimatland verlassen musste, weil vermutet wurde, dass er zum Christentum konvertiert sei.

Schweizer Gericht für Verbringung nach Kabul

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht stimmte den Behörden zu, die seine Angaben als nicht glaubwürdig einstuften. Dass er aber nach seiner Ankunft in der Schweiz Christ wurde, sah das Gericht als belegt an. Es entschied, der Mann solle nicht in seine Heimat-Provinz, sondern in die Hauptstadt Kabul gebracht werden. Dort lebten Verwandte, die nichts von dem Glaubenswechsel wüssten.

EGMR: Leben in Afghanistan nur mit Lüge möglich

Der EGMR monierte, der Mann wäre bei Vollstreckung dieses Urteils gezwungen, mit einer Lüge zu leben und müsste womöglich den Kontakt zu anderen Personen seiner Religion aufgeben, um nicht entdeckt zu werden.

Redaktion beck-aktuell, 6. November 2019 (dpa).

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