Russland wegen Tötung zweier Hirten zu Schadensersatz verurteilt

Russland soll für die Tötung zweier Hirten im Kaukasus eine Entschädigung in Höhe von 120.000 Euro an deren Vater zahlen. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 30.03.2021 mitteilte, war der Einsatz tödlicher Gewalt durch staatliche Kräfte ungerechtfertigt. Das Gericht mit Sitz in Straßburg befand, dass die beiden in einer Spezialoperation von staatlichen Kräften getötet worden waren.

Gericht beanstandet Versäumnisse bei Ermittlungen

Die jungen Männer waren im August 2016 nach mehreren Terroranschlägen in der Region tot bei ihrem Dorf Goor-Chindach in der russischen Teilrepublik Dagestan aufgefunden worden. Das Gericht mahnte auch Versäumnisse bei den Ermittlungen an. Der Tatort sei nur oberflächlich untersucht, wichtige Elemente erst einen Tag später gefunden worden. Juristische Ermittlungen seien erst nach über einem Jahr aufgenommen worden, obwohl der Vater seine Vorwürfe immer wieder angebracht hatte. Ihm zufolge sollten seine Söhne als Mitglieder einer bewaffneten Organisation dargestellt und ihre Tötung als Durchgreifen nach den Terrorangriffen inszeniert werden.

EGMR, Urteil vom 30.03.2021 - 78019/17

Redaktion beck-aktuell, 30. März 2021 (dpa).