Russland wegen Ermordung von Ex-Agent Litwinenko verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte macht Russland für die Ermordung des Ex-Agenten Alexander Litwinenko 2006 in London verantwortlich. Die beiden Männer, die Litwinenko mit dem radioaktiven Polonium 210 vergifteten, handelten dem Anschein nach im Auftrag oder unter Kontrolle der russischen Behörden, so das Straßburger Gericht. Da Russland sich weigere, interne Ermittlungsdokumente zu teilen, die das Gegenteil zeigen könnten, werde die Ermordung Litwinenkos Russland zugerechnet.

Überläufer Litwinenko 2006 in Großbritannien mit Polonium 210 vergiftet

Litwinenko hatte bis Ende der 1990er Jahre für die russischen Geheimdienste gearbeitet. Nachdem er öffentlich machte, mit der Prüfung eines Mordanschlags auf einen russischen Geschäftsmann beauftragt worden zu sein, floh Litwinenko mit seiner Familie nach Großbritannien. 2006 wurde er dort von zwei Russen vergiftet - und starb wenig später im Krankenhaus. Britische Behörden sahen die Verantwortung bei Russland. Moskau wies in der Vergangenheit stets eine Beteiligung an dem Fall zurück.

EGMR lastet Ermordung des Ex-Agenten russischen Behörden an

Das Gericht befand nun, dass die beiden Männer, die Litwinenko das Gift verabreichten, keinen persönlichen Grund hatten, ihn zu töten. In eigener Mission wären sie zudem nicht an das seltene Strahlengift gekommen. Auch weil Russland den britischen Gerichten nicht die notwendigen Unterlagen für die Ermittlungen zukommen ließ, sei festzuhalten, dass das Land gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben verstoßen habe, so der EGMR. Litwinenkos Witwe, die vor das Straßburger Gericht gezogen war, soll von Russland 100.000 Euro Entschädigung erhalten.

Russland weist Entscheidung zurück

Russland wies die Entscheidung zurück. Es lägen noch keine Ergebnisse der Untersuchung vor. Daher seien die Aussagen des Gerichts unbegründet, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow der Agentur Interfax zufolge. “Es ist unwahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über Befugnisse und technologische Fähigkeiten verfügt, um Informationen in dieser Angelegenheit zu erhalten.“

Redaktion beck-aktuell, 21. September 2021.