Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen der Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren verurteilt. Staaten müssten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention gleichgeschlechtliche Paare in irgendeiner Form rechtlich anerkennen. Russland verweigere dies allerdings.
EGMR beanstandet Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare in Russland
Die Kläger - drei gleichgeschlechtliche Paare - wollten in Russland heiraten, doch die Behörden lehnten eine Hochzeit ab, da das russische Gesetz die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiere. Die Regierung hatte argumentiert, dass die Mehrheit der Russinnen und Russen Homosexualität ablehne. Das ließ der Gerichtshof nicht gelten: Demokratie bedeute nicht, dass die Ansichten der Mehrheit immer Vorrang hätten, sondern es müsse ein Gleichgewicht hergestellt werden. Russland, das vor einigen Monaten wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen wurde und damit kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr ist, hat bereits angekündigt, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht anzuerkennen.
EGMR, Urteil vom 17.01.2023 - 40792/10
Redaktion beck-aktuell, 17. Januar 2023 (dpa).
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