Russland soll Rechte Kriegsgefangener achten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland per einstweiliger Maßnahme dazu aufgefordert, die Rechte ukrainischer Kriegsgefangener zu achten. Einstweilige Maßnahmen des EGMR sind verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr eines irreparablen Schadens ausgesprochen. Russland will sich allerdings nicht mehr an Entscheidungen aus Straßburg halten.

Russland außerdem zu Auskunft aufgefordert

Eine Ukrainerin, deren Mann von russischen Kräften als Kriegsgefangener gehalten werden soll, hatte sich zuvor an das Menschenrechtsgericht gewandt. Sie soll in dem Camp, in dem ihr Mann wohl gehalten wird, Folter an Ukrainern gesehen haben. Das Gericht forderte Russland nun auf, sicherzustellen, dass die Menschenrechte des Mannes respektiert werden. Diese Maßnahme gelte für alle weiteren Anfragen bei Gericht von ukrainischen Kriegsgefangenen, die nahelegten, dass das Risiko einer irreparablen Schädigung unmittelbar bestehe. Russland soll zudem innerhalb einer Woche Auskunft darüber geben, ob der Mann von Russland gefangen genommen wurde, und wenn ja, unter welchen Bedingungen er festgehalten werde.

Russland noch Vertragspartei der EMRK

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Russland ist zwar wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen worden, bleibt aber bis zum 16. September Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention.

EGMR, Entscheidung vom 30.06.2022 - 31258/22

Redaktion beck-aktuell, 4. Juli 2022 (dpa).