Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
Russland per einstweiliger Maßnahme dazu aufgefordert, die Rechte ukrainischer Kriegsgefangener
zu achten. Einstweilige
Maßnahmen des EGMR sind verbindlich und werden nur selten und bei
unmittelbarer Gefahr eines irreparablen Schadens ausgesprochen. Russland
will sich allerdings nicht mehr an Entscheidungen aus Straßburg
halten.
Russland außerdem zu Auskunft aufgefordert
Eine Ukrainerin, deren Mann von russischen Kräften als
Kriegsgefangener gehalten werden soll, hatte sich zuvor an das
Menschenrechtsgericht gewandt. Sie soll in dem Camp, in dem ihr Mann
wohl gehalten wird, Folter an Ukrainern gesehen haben. Das Gericht
forderte Russland nun auf, sicherzustellen, dass die Menschenrechte
des Mannes respektiert werden. Diese Maßnahme gelte für alle weiteren
Anfragen bei Gericht von ukrainischen Kriegsgefangenen, die
nahelegten, dass das Risiko einer irreparablen Schädigung unmittelbar
bestehe. Russland soll zudem innerhalb einer Woche Auskunft darüber
geben, ob der Mann von Russland gefangen genommen wurde, und wenn ja,
unter welchen Bedingungen er festgehalten werde.
Russland noch Vertragspartei der EMRK
Der EGMR mit Sitz im
französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich
die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der
Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Russland ist zwar wegen
des Angriffskriegs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen
worden, bleibt aber bis zum 16. September Vertragspartei der
Europäischen Menschenrechtskonvention.
EGMR, Entscheidung vom 30.06.2022 - 31258/22
Redaktion beck-aktuell, 4. Juli 2022 (dpa).
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