Haft nach "Punk-Gebet“
Zwei der Frauen stehen je 16.000 Euro zu, die andere hat Anspruch auf 5.000 Euro. Außerdem stehen den drei Aktivistinnen zusammen weitere 11.760 Euro zu, um ihre Prozesskosten zu decken. Im Juli 2018 waren die Straßburger Richter zu dem Schluss gekommen, dass Russland mit der Verurteilung der drei Frauen deren Menschenrechte verletzt habe. Nach der Aufführung eines "Punk-Gebets“ in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale hatten russische Richter die Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt – wegen Rowdytums aus religiösem Hass. Eine der Frauen kam wenige Monate nach dem Urteilsspruch auf Bewährung frei. Im Dezember 2013 wurden die anderen beiden begnadigt.
EGMR: Kein Aufruf zu Gewalt und Hass
Der Gerichtshof bemängelte unter anderem, dass die russischen Gerichte den Text des "Punk-Gebets“ gar nicht beachtet hätten. Darin werde nicht zu Gewalt oder Hass aufgerufen. Nur dann wäre es demnach angemessen gewesen, die Meinungsfreiheit der Frauen in Form einer strafrechtlichen Verurteilung zu beschneiden.