Mit der Verurteilung von drei Mitgliedern der Protest-Punk-Band Pussy Riot nach einem Auftritt in einer Moskauer Kirche hat Russland deren Menschenrechte gleich mehrfach verletzt. Russland muss den Frauen nun Entschädigung zahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 17.07.2018 entschieden (Az.: 38004/12).
EGMR: Strafen gegen Aktivistinnen waren unangemessen
Wegen eines Auftritts in der Moskauer Erlöserkathedrale hatten russische Richter die Aktivistinnen im Jahr 2012 zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eine von ihnen kam jedoch bereits nach wenigen Monaten frei. Die Straßburger Richter halten die Strafen für unangemessen streng. Die Meinungsfreiheit sei damit verletzt worden, urteilten sie.
Russland muss Entschädigung zahlen
Außerdem seien die Frauen während ihres Prozesses gedemütigt worden, indem sie in von Sicherheitsleuten abgeschirmten Glaskästen aussagen mussten. Russische Richter hätten zudem die fünf Monate lange Untersuchungshaft der Frauen unzureichend begründet. Russland muss nun je 16.000 Euro Schmerzensgeld an zwei der Frauen zahlen, der anderen stehen 5.000 Euro zu. Außerdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11.760 Euro Schadenersatz.
EGMR, Urteil vom 17.07.2018 - 38004/12
Redaktion beck-aktuell, 17. Juli 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Az.: 38004/12) finden Sie im Volltext auf dessen Internetseiten (in englischer Sprache).
Aus der Datenbank beck-online
Leutheusser-Schnarrenberger, Rechtssystem und Justiz in Russland – ein kritischer Blick von außen, DRiZ 2015, 214
Aus dem Nachrichtenarchiv
AG Köln: Femen-Aktivistin wegen Störung eines Gottesdienstes zu Geldstrafe verurteilt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom becklink 1036087
Russische Justiz fordert 3,5 Jahre Haft wegen "Pokémon Go"-Spielens in Kirche, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.04.2017, becklink 2006505