Ukraine wegen unzureichender Untersuchungen ebenfalls schadensersatzpflichtig
Raswosschajew sah zudem sein Recht auf Schutz verletzt, weil er seinen Angaben nach in der Ukraine entführt und zurück nach Russland gebracht worden war. Beweise gebe es dafür nicht, urteilte der Gerichtshof. Beide Länder hätten jedoch unzureichende Untersuchungen zu den Vorwürfen angestellt. Deshalb müsse neben Russland auch die Ukraine 4.000 Euro Entschädigung zahlen.
Keine ausreichende Beweisführung durch russisches Gericht
Das Gericht habe anerkannt, dass es in Russland kein gerechtes Verfahren gegen Udalzow und Raswosschajew wegen angeblicher Organisation von Massenunruhen auf dem Moskauer Bolotnaja-Platz gegeben habe, teilte der Anwalt der Oppositionellen, Dmitri Agranowski, mit. Der Verstoß des Moskauer Gerichts bestehe darin, dass das Urteil gegen die beiden fast ausschließlich auf Aussagen eines Verurteilten beruhe, der einen Deal mit den Ermittlern geschlossen habe, sagte Agranowski der Agentur Interfax.
Moskau fühlt sich durch Feststellungen des EGMR bestätigt
Das Justizministerium in Moskau wiederum verbuchte es einer Mitteilung zufolge als Erfolg für Russland, dass der Gerichtshof es ablehnte, Udalzow als politisch Verfolgten einzustufen. Zudem hätten die Straßburger Richter bestätigt, dass Raswosschajews Recht auf Versammlungsfreiheit nicht verletzt worden sei. Er habe Augenzeugen zufolge Demonstranten dazu aufgefordert, eine Polizeisperre zu durchbrechen, erklärte der Gerichtshof. Das Vorgehen des Oppositionellen habe zu einer Eskalation der Lage und zu Zusammenstößen der Protestierenden mit der Polizei am 06.05.2012 geführt.