Russische Polizisten erzwangen Geständnis unter Folter
Vor Gericht machte der Mann geltend, dass er in Polizeigewahrsam mehrfach teils stundenlang getreten und geschlagen worden sei. Auch hätten ihn Polizisten mit Seilen in eine schmerzhafte Position gezwungen und ihn mit einem Tuch über Mund und Nase am Atmen gehindert. Nur aufgrund dieser Folter habe er schließlich ein Geständnis abgelegt, das im Raub-Prozess gegen ihn verwendet worden sei. Auch in einem Gefangenenlager sei er Opfer von Polizeigewalt geworden.
EGMR: Behandlung des Häftlings stellt Verstoß gegen Menschenrechtskonvention dar
Russland habe damit gegen das Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilten die Straßburger Richter. Außerdem hätten die Behörden nicht genug unternommen, um die Foltervorwürfe des Mannes aufzuklären. Daneben habe Russland dem Mann kein faires Verfahren gewährt, weil ein Geständnis unter Zwang im Verfahren gegen ihn berücksichtigt worden sei. Russland und der Kläger können innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.