EGMR: Russland muss Filmemacher Senzow medizinisch helfen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland dazu aufgefordert, dem inhaftierten ukrainischen Filmemacher Oleg Senzow Hilfe in einer medizinischen Einrichtung zukommen zu lassen. Das Straßburger Gericht verhängte dazu am 25.07.2018 eine sogenannte einstweilige Maßnahme. Russland ist als Mitgliedstaat des Europarats verpflichtet, sie umzusetzen.

Inhaftierter Regisseur seit über zwei Monaten im Hungerstreik

Der international bekannte Regisseur Senzow sitzt seit Mai 2014 in russischer Haft. 2015 war er in einem umstrittenen Verfahren wegen angeblich vorbereiteter Terroranschläge auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Seit mehr als zwei Monaten befindet er sich in einem Hungerstreik, um die Freilassung von rund 70 ebenfalls inhaftierten Ukrainern zu erreichen.

EGMR hofft auf Annahme lebensrettender Maßnahmen durch Senzow

Das Straßburger Gericht bat Senzow am 25.07.2018, seinen Hungerstreik zu beenden und lebensrettende Maßnahmen anzunehmen. Der Filmemacher hatte 2014 bereits eine Beschwerde gegen Russland vor dem Gerichtshof eingereicht – unter anderem beklagt er Misshandlungen. Einstweilige Maßnahmen verhängen die Straßburger Richter nur in Ausnahmefällen, wenn Beschwerdeführern unwiderruflicher Schaden droht. Der Anwalt Senzows hatte nach Gerichtsangaben am 24.07.2018 diesen Schritt beantragt.

EGMR, Entscheidung vom 25.07.2018

Redaktion beck-aktuell, 26. Juli 2018 (dpa).

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