Russland muss einem der verurteilten Täter im Mordfall des russischen Oppositionellen Boris Nemzow 6.000 Euro
Entschädigung zahlen. Die Bedingungen, unter denen der Mann inhaftiert sei, verstießen gegen das Verbot einer unmenschlichen Behandlung, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Beschwerdeverfahren am 25.07.2017 in Straßburg (Az.: 18496/16). Die Beschwerden von zwei weiteren Mittätern wies der Gerichtshof als unzulässig ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintermänner des mutmaßlichen Auftragsmords noch flüchtig
Die drei Männer sowie zwei weitere Angeklagte waren im Juli 2017 für den Mord an dem ehemaligen Vizeregierungschef Nemzow zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Der Fall hatte international Bestürzung ausgelöst. Die Ermittler gehen von einem Auftragsmord aus, nach dessen Hintermännern immer noch international gefahndet wird.
Redaktion beck-aktuell, 26. Juli 2017 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
Russland: Angeklagte im Mordfall Nemzow zu Haftstrafen verurteilt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.07.2017, becklink 2007267
Russische Behörden setzen Sonderermittler im Mordfall Nemzow ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.03.2015, becklink 1037452