Einreise verwehrt
Die vier Männer stammten Gerichtsunterlagen zufolge aus dem Irak, Somalia, Syrien und dem palästinensischen Autonomiegebiet. Sie waren nicht gemeinsam nach Russland gereist. Ihnen allen wurde die Einreise verwehrt, woraufhin sie Asyl beantragten. Die Männer durften während des Asylverfahrens den Flughafen nicht verlassen und mussten in der Transitzone wohnen. Einer der Männer lebte insgesamt 19 Monate am Flughafen
Kein Zugang zu Wasch- oder Kochmöglichkeiten
Dort seien die Lebensumstände erbärmlich gewesen, betonte das Gericht. Die Männer hätten in dem konstant beleuchteten Bereich schlafen müssen und hätten keinen Zugang zu Wasch- oder Kochmöglichkeiten bekommen. Letztendlich sei allen Asyl verwehrt worden, sie seien in verschiedene Länder ausgereist, teilte das Gericht mit.